Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Verhandlungsverfahren zulaessig oder nicht?Neues BSI-Gesetz
Bewachungsdienstleistungen können grundsätzlich über das Verhandlungsverfahren vergeben werden, wenn sie als „soziale oder andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne des Anhangs XIV der RL 2014/24/EU einzuordnen sind; die Einordnung allein anhand des CPV-Katalogs wird von Teilen der Rechtsprechung als ausreichend angesehen, während andere Instanzen zusätzliche Besonderheiten (personen-/ortsgebundene Erbringung und eingeschränkte grenzüberschreitende Dimension) verlangen. Aktueller Stand der […]

